Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, aktuell übernehme ich Therapien ausschließlich bei gesetzlich versicherten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Privat Versicherte wenden sich bitte an meine Kollegin Stefanie Lipp Tel. +49163 180 8385.
Für die Vereinbarung eines unverbindlichen Gesprächstermin, laden Sie sich bitte das Anmeldeformular herunter und schicken Sie es ausgefüllt per Post an die Praxis Hartweg, Münchener Str. 47, 82131 Gauting.
Nach Erhalt des Anmeldeformulars werde ich mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass Terminvereinbarungen für das unverbindliche Beratungsgespräch nur vormittags möglich sind.
Nützen Sie bei Anfragen bitte die Telefonzeiten:
Montag 10.30 bis 11.30 Uhr
Mittwoch, 10.30 bis 11.10 Uhr
Außerhalb der Telefonzeiten, hinterlassen Sie bitte unter Angabe Ihres Namen, Rückrufnummer und Erreichbarkeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Gerne rufen ich sie sobald als möglich zurück.
Ablauf
1. Schritt
Zur Terminvereinbarung für ein unverbindliches Beratungsgespräch schicken sie mir bitte den ausgefüllten Anmeldebogen per Post zu. Termine für das Beratungsgespräch kann ich leider nur vormittags anbieten.
Das unverbindliche Beratungsgespräch findet in der Regel ohne das Kind statt, da hier zunächst eine Situationsklärung und allgemeine Formalitäten besprochen werden.
2. Schritt
Sollte gemeinsam vereinbart werden, dass weitere Termine stattfinden, finden Sprechstunden mit dem Kind/Jugendlichen statt. Hier erfolgen ein erstes „Beschnuppern“ sowie eine erste Problem- und Verhaltensanalyse. Ergibt sich daraus, dass eine Therapie begonnen werde sollte und ein Therapieplatz zur Verfügung steht, beginnt die Probatorik.
Sollte kein gewünschter freier Therapieplatz zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit sich nach Absprache auf eine Warteliste setzten zu lassen. BITTE BEACHTEN – derzeit gibt es nur die Möglichkeit sich auf die Warteliste für einen Vormittagsplatz setzen zu lassen!
Im Rahmen der anschließenden Probatorik erfolgt die Anamnese (erfassen der Entwicklungsgeschichte), wird ein Überblick über die Therapie gegeben und erste mögliche Therapieziele vereinbart. Damit Sie sich umfassend informiert fühlen habe ich für Sie weitere Informationen und Formulare zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Termine für die weitern Sprechstunden und die Probatorik i.d.R. vormittags stattfinden!
Hier finden Sie meine aktuellen Informationen und Formulare zum Download
3. Schritt
Am Ende der Probatorik wird, wird der geplante Umfang besprochen und es erfolgt der Antrag auf Psychotherapie bei der für sie zuständigen Krankenkasse. Hierfür ist verpflichtend ein Konsiliarbericht notwendig, der von einem behandelnden Arzt oder Psychiater ausgestellt wird. Er bestätigt, dass keine körperliche Problematik gegen die Psychotherapie vorliegt. Die Formulare bekommen sie von mir.
4. Schritt
Nach der Genehmigung der Krankenkasse finden die Termine in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bei der Behandlung von Kindern kommen zusätzlich Gespräche mit den Bezugspersonen ca. einmal monatlich bzw. nach Bedarf dazu.
Wie lange eine Therapie dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach den aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht!
Kosten
Die Kosten für die Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte denken Sie hierfür daran, die Versicherungskarte in jedem neuen Quartal einlesen zu lassen.
Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für Psychotherapie in der Regel i.H.d. 2,3-fachen Satzes. Bitte informieren sie sich vorab in welchen Umfang und unter welchen Bedingungen ihre private Krankenkasse als auch die Beihilfe psychotherapeutische Leistungen bezahlen. Bitte beachten sie, sowohl der Umfang als auch die Antragsverfahren können sich sehr unterscheiden, auf die Vorgehensweise habe ich keinen Einfluss. Dies ist eine Regelung die sie bitte mit der zuständigen Stelle klären. Zum 1. Juli 2024 haben sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für die Privatversicherten verständig. Die Abrechnung in der Praxis erfolgt gemäß dieser neuen Abrechnungsempfehlung (GOP zuzüglich Analogleistungen).
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Die Gebühren richten sich dabei ebenfalls nach den seit Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen.