Auf Grund der Einschnitte in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch das am 10.Juli 2026 verabschiedete GKV Beitragsstabilsierungsgesetz sehe ich mich gezwungen Veränderungen in meiner Praxisorganisation und Praxisversorgung vorzunehmen. In dem GKV Beitragsstabilisierungsgesetz wurden folgende Punkte verabschiedet, die im hohen Maße die ambulante psychotherapeutische Versorgung betrifft.
Honorarkürzung um 4,5 Prozent für alle Psychotherapeutischen Leistungen: mit Vorlauf von nur 2 Wochen wurde im April 2026 eine Honorarkürzung um 4,5 Prozent auf alle Leistungen innerhalb der psychotherapeutischen Praxis durchgesetzt – anstatt einer Anpassung an die Inflation und den sich ständige erhöhenden Praxiskosten wie Miete, Versicherung, Nebenkosten, Technik, Steuerberater usw. Rechnung zu tragen zu wurden unsere Vergütungen gekürzt! Wiedereinführung der Budgetierung: Psychotherapeutische Leistungen werden ab 2027 in die „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ (MGV) zurückgeführt. Das bedeutet, dass die finanziellen Mittel für Behandlungen gedeckelt werden und Mehrleistungen nicht mehr vergütet werden. Da ich einen halben Versorgungsauftrag habe, werde ich anstatt bislang durchschnittlich 28 Patienten ab 1.1.2027 nur noch max. 18 Patienten behandeln dürfen.
Streichung der Angemessenheitsprüfung: Eine gesetzliche Schutzregelung zur garantierten Mindestvergütung von Therapiestunden wurde gestrichen, dadurch ist nicht mehr berechenbar wieviel pro Therapiesitzung erwirtschaftet wird. Wegfall der Zuschläge: für die ersten 10 Stunden der Kurzzeittherapie, sowie für die Übernahme von Patienten die durch die Terminservicestelle (TSS) vermittelt werden gibt es keine finanziellen Anreize mehr um den Mehraufwand und das erhöhte Risiko abzufedern.
Auf Grund dieser massiven Kürzungsmaßnahmen sehe ich mich leider gezwungen, das ambulante Angebot auf nicht absehbare Zeit nur noch auf Grundlage der Mindestversorgung anzubieten. Um das ambulanten Angebot zukünftig weiter fortführen zu können, wird die Praxis nur noch Montags und Dienstags besetzt sein, die restlichen Tage bin ich als angestellte Psychotherapeutin tätig.
Dies führt leider zu sehr geringer Terminflexibilität meinerseits und drastisch reduziertem Anzahl von Therapieplätzen ab September 2026.
Es tut mir sehr leid, aber ich muss mich derzeit für diesen Schritt entscheiden um mein wirtschaftliches Überleben zu sichern.


